Nerven ohne Ende? Dauercamper & „Klagemauer“
Da kann man was machen, man muss es nur wollen! Köln, den 27.7.2011. Früher ist man bei einer Demo marschiert, hatte ein Ziel. In Köln wird bei Demos heute nur noch rumgesessen. Das passt zur jüngsten Umfrage der Uni Wuppertal, die Köln den letzten Tabellenplatz beim Sport- und Bewegungsverhalten von Großstädtern bescheinigt. Dass Protest durchaus etwas bewegen kann, bewiesen Anwohner und Ehrengarde, die von den Dauercampern am Rudolfplatz besonders genervt wurden. Aber anstatt das Problem zu lösen, hat Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen (SPD) es lediglich verlagert - ausgerechnet ein „Sizilianischer Fischmarkt“ musste als Begründung herhalten, um die Dauercamper auf den Chlodwigplatz zu verbannen. "Wir haben hier eine klare, sehr deutliche Rechtslage und müssen diese Versammlung schützen, auch wenn Art und Inhalt der Kundgebung zu Unverständnis und Ablehnung führen", sagte der Kölner Polizeipräsident unlängst im EXPRESS mit Verweis auf Artikel 8 des Grundgesetzes. Aber wie schon bei der unsäglichen Klagemauer auf der Domplatte, wo seit Jahren Touristen mit antiisraelischer Hetze in der weltoffenen Stadt mit Hätz empfangen werden, fragt sich die Kölner Union: Sind dies noch „Versammlungen“, die unter den Schutzbereich des Artikels 8 fallen? Müssen die Behörden beim Hinweis auf diese Norm wirklich sofort die Hände an die Hosennaht legen und alles tolerieren? Das Bundesverfassungsgericht vertritt im Gegensatz zum Kölner Polizeipräsidenten einen engeren Versammlungsbegriff, wonach Versammlungsteilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssen - nämlich die gemeinschaftliche Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. So wurde vom obersten Gericht zum Beispiel der Loveparade attestiert, lediglich ein Lebensgefühl zur Schau zu stellen. Die Dauercamper haben inzwischen auch gegoogelt und wissen um ihre inhaltlich weiche Flanke. Deshalb wollen sie nun laut Presse „alle paar Stunden ihre politischen Parolen verkünden“, die so diffus wie beliebig sind. Auch die Junge Union erhebt Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser „politischen“ Demonstration. „Wir fragen uns, muss man dafür wirklich Plätze über Monate hinweg besetzen, nur um beliebige Weltverbesserungsbotschaften zu verkünden?“, so Florian Braun, JU-Vorsitzender. Die Welt wird durch die Dauercamper sicher nicht besser, aber die Stimmung im Umfeld des Chlodwigplatzes garantiert schlechter. Die Versammlungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in unserer Verfassung, aber sie wird in Köln zunehmend ins Lächerliche gezogen. „Wir appellieren an den Polizeipräsidenten, sich angelegentlich mit dem sog. Loveparade-Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinanderzusetzen und das Zeltlager am Chlodwigplatz und endlich auch die beschämende „Klagemauer“ auf der Domplatte aufzulösen“, so der Leiter des Arbeitskreises Sicherheit der CDU, Georg Klöcker. „Die lasche ordnungspolitische Linie der Kölner Verwaltung und der Polizeiführung könnten maßgeblich dazu beitragen, dass der Demonstrationstourismus in Köln Einzug hält. Dies wäre für die Bürger der Stadt nicht wünschenswert.“ Das sehen auch Bündnis 90/die Grünen ähnlich, die einen liberalen ordnungspolitischen Ansatz verfolgen und in ihrem Kommunalwahlprogramm 2009 forderten, „dass die zentralen Innenstadtplätze in einem transparenten Verfahren nach festgelegten Qualitätskriterien für Veranstaltungen vergeben werden. Durch eine Beschränkung der Anzahl von Veranstaltungen sollen die Belastungen für Anwohner minimiert werden und gleichzeitig Plätze als Freiräume erhalten bleiben.“ Dem schließen wir uns gerne an. „Wir sind der Auffassung, bei Dauercampern und „Klagemauer“ kann man was machen, man muss es nur wollen! In Köln ist der Polizeipräsident inzwischen der Einzige, der seine lasche ordnungspolitische Linie für einen roten Faden hält“, so Volker Meertz, Geschäftsführer der CDU Köln. |
Zusätzliche Informationen |
gemeinsame Presserklärung der JU und CDU Köln




